Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der Ergänzungssatzung „Auf dem Krüschelfeld“ gem. § 34 Abs.4 Satz.1 Nr.3, Abs.6 S.1 i.V.m. § 13 Abs.2 S.1 Nr.2 i.V.m. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024.
Die Ortsgemeinde Berglicht möchte im Teilbereich “Auf dem Krüschelfeld“ neue Baugrundstücke generieren und plant deshalb die Flächen am Ortsrand am Ende der Straße „Auf der Dell“ in nördlicher Richtung in den Innenbereich einzubeziehen. Derzeit gehören die Grundstücke dort noch dem Außenbereich an. Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde Berglicht den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung im Teilbereich „Auf dem Krüschelfeld“ im Sinne des § 34 Abs.4 S.1 Nr.3 BauGB am 17.09.2024 gefasst, um somit die Eingliederung in die bebaute Ortslage vornehmen zu können.
Der Planbereich dieser Ergänzungssatzung umfasst die Grundstücke Gemarkung Berglicht, Flur 16, Flurstücksnummern 142, 143 und 144 teilweise.
Der zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Berglicht für das Teilgebiet „Auf dem Krüschelfeld“ liegt mit Übersichtskarte, Textfestsetzungen, Begründung und den umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom
08.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang, Raiffeisenstraße 4, Zimmer 10, 54424 Thalfang während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr (nur Montag und Dienstag) sowie zusätzlich donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zudem können Sie auch die Unterlagen auf unserer Internetseite unter www.erbeskopf.de einsehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail; E-Mails an dennis.loeber@rathaus-thalfang.de oder alexandra.traudt@rathaus-thalfang.de), schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zur Information ist nachstehend der beschlossene räumliche Geltungsbereich anhand eines Übersichtsplans dargestellt. Der Übersichtslageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Berglicht, den 24.07.2025
Ortsgemeinde Berglicht
Gez.
Michael Reusch
Ortsbürgermeister